Wissenswertes zum Kauf einer Neubauimmobilie
Informationen
für Käufer

Wichtige Kriterien im Angebotsvergleich

Der richtige Zeitpunkt
zum Erwerb einer Neubauimmobilie
Neubauimmobilien sind nicht für jeden Käufertyp geeignet. Der Erwerb erfolgt meist auf Basis von Grundrissen und Visualisierungen, ohne dass die Immobilie bereits begehbar ist. Dadurch ist ein gewisses Maß an Vorstellungskraft erforderlich. Viele Käufer warten daher zu lange, bis ein Baufortschritt sichtbar ist – und sind später enttäuscht, wenn die attraktivsten Einheiten bereits vergeben sind oder kein Angebot mehr besteht.
Ein frühzeitiger Erwerb bietet dagegen klare Vorteile:
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Beste Auswahl: Zugriff auf die attraktivsten Wohnungen bzw. Einheiten zu Projektbeginn
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Individuelle Planung: In frühen Bauphasen sind – häufig gegen Aufpreis – Anpassungen am Grundriss möglich, sodass die Immobilie individuell gestaltet werden kann
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Bemusterung: Je nach Baufortschritt können innerhalb eines vorgegebenen Rahmens Materialien und Ausstattung (z. B. Böden, Bäder) individuell ausgewählt werden
So lässt sich die Immobilie frühzeitig optimal an die eigenen Vorstellungen anpassen und sichern.
Anfallende Erwerbsnebenkosten
beim Kauf einer Immobilie
Grunderwerbsteuer
Die Höhe der Grunderwerbssteuer bemisst sich aus der Höhe des Kaufpreises und ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich.
Im Saarland beträgt die Grunderwerbssteuer aktuell 6,5 Prozent, in Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent.
Notargebühren
Die Notarkosten sind abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und werden nach einer Gebührenordnung festgelegt.
Man kann hier vereinfacht mit ca.1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises rechnen.
Potentielle Maklerprovision
Beim Immobilienerwerb über einen Immobilienmakler fällt grundsätzlich eine Provision an. Diese ist nicht gesetzlich geregelt, beläuft sich aber in der Regel auf 3 Prozent zzgl. der gesetzlichen Mwst. (also 3,57 %).
Hinweis: Der Erwerb einer Neubauimmobilie ist häufig für den Käufer provisionsfrei. Beachten Sie hierzu jeweils die entsprechende Bewerbung der Immobilien.
Finanzierungskosten
Ein Immobilienerwerb wird oftmals über eine Finanzierung dargestellt.
Die entsprechenden Kosten wie z. b. Zinsaufwendungen teilt Ihnen gerne Ihre finanzierende Bank mit.

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Schutzmechanismen beim Kauf einer Neubauimmobilie
Die Makler- und Bauträgerverordnung ist eine auf der Gewerbeordnung basierende Rechtsverordnung, die in erster Linie dem Verbraucherschutz dient.
Unter anderem werden die Gestaltung und der Schutz beim Abschluss eines Bauträgervertrages geregelt.
Regelungen und Absicherungen durch die MaBV
In der Regel wird ein Bauträgervertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, in der sich die entsprechende Immobilie nur auf dem Grundriss oder in einer sehr frühen Bauphase befindet. Der Käufer erwirbt also eine Immobilie, die noch nicht oder nicht vollständig existent ist. Der Bauträger wiederum würde ohne Teilzahlungen das gesamte Risiko selbst tragen, vor allem auch das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers.
Aus diesem Grund sieht die MaBV vor, dass der gewerbliche Bauträger Zahlungen vom Erwerber entgegen nehmen darf, diese allerdings wiederum an strenge Voraussetzungen geknüpft sind, wie z. B. die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages und die Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen (Baugenehmigung etc.).
Die Gelder, die der Bauträger vom Erwerber einer Immobilie erhält, muss er entsprechend absichern und darf sie nur für das betreffende Projekt verwenden. Der Bauträger darf den Kaufbetrag auch nicht komplett entgegennehmen, sondern die MaBV sieht hier insgesamt 13 Teilzahlungen vor, entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt. Der Käufer geht also im Grundsatz nicht mit seinen Zahlungen in Vorlage, sondern zahlt vielmehr das, war in Realität auch schon erstellt worden ist. Dabei dient die erste Rate der Begleichung der Kosten des Grundstücks und der Vorleistungen des Bauträgers.
Die von seinen Kunden empfangenen Zahlungen muss er im Sinne der getrennten Vermögensverwaltung von seinen privaten Geldern strikt trennen, bedeutet die Gelder sind zweckgebunden und müssen entsprechend getrennt verwaltet werden.
Sicherung der rechtzeitigen Fertigstellung
Auch was die rechtzeitige Fertigstellung betrifft gibt es entsprechende Regelungen (hier allerdings auf Grundlage des BGB) und sehen vor, dass der Veräußerer dem Erwerber bei der ersten Kaufpreisrate eine Sicherheit in Höhe von 5% des Kaufpreises leisten muss. Dies kann z. B. über eine Bankbürgschaft dargestellt werden oder der Bauträger kann dem Käufer gestatten, 5 % zurückzubehalten.
Die 14-Tage-Frist des Notarvertrages
Der Kaufvertrag zwischen einem gewerblichen Bauträger und einem Verbraucher als Käufer kann nicht sofort beurkundet werden. Aufgrund Verbraucherschutzbestimmungen soll dem Käufer 14-Tage vor Beurkundung ein Entwurf des Kaufvertrages vorliegen, damit dieser sich mit dem Vertragstext auseinander setzen bzw. prüfen kann. Der Verbraucher soll damit vor übereilten Entscheidungen und vor nachteiligen Textpassagen geschützt werden.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche und fachkundige Beratung etwa durch einen Steuerberater oder Rechtsberater nicht ersetzen.






