Impressum
PSD Immobilien GmbH
Deckerstraße 37-39
70372 Stuttgart
Telefon: 0681 387512-0
Telefax: 0681 387512-39
E-Mail: info@psd-immobilien.com
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 776071
Umsatzsteuer-ID: DE 147849019
Geschäftsführer: Thomas Nickel
Rolf Bauer
Tätigkeit nach § 34 c GewO,
zuständige Gewerbebehörde:
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Rechtliche Hinweise
Alle Texte, Grafiken und Bilder auf dieser Webseite unterliegen dem Copyright des Herausgebers uns sind eventuell durch Dritte zusätzlich urheberrechtlich geschützt. Kein Teil dieser Publikation darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte kann trotz sorgfältiger Prüfung vom Herausgeber nicht übernommen werden. Soweit Inhalte dem § 55 Abs. 2 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien unterliegen, ist für diese Herr Jochen Urig (Anschrift siehe Anbieter) verantwortlich.
E-Mail: info@psd-rns.de
Haftungsausschluss
Auf den Internet-Seiten von www.neubauimmobilien-saarland.info und www.neubauimmobilien-rlp.info und anderen zu dieser Domain gehörenden Subdomains befinden sich Links zu anderen Seiten im Internet.
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinen Einfluß auf die Gestaltung und den Inhalt der Seiten haben, auf die verlinkt wird. Wir können daher auch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen übernehmen. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten enthaltenen Links zu externen Seiten und alle Inhalte dieser Seiten, zu denen diese Links führen.
Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Keine Beratung
Die Inhalte dieser Internetpräsenz stellen grundsätzlich keine Beratung des Anbieters dar. Die Internetpräsenz bietet auch keinen Ersatz für eine Beratung. Keiner der Inhalte der Präsentation ist als Empfehlung zu verstehen.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Inhalt dieser Internetpräsenz ist urheberrechtlich zugunsten der PSD Immobilien GmbH oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt. Sämtliche Rechte sind vorbehalten.
Hinsichtlich der auf der Internetpräsenz bereit gestellten Bilder und Grafiken gilt:
Die auf dieser Internetpräsenz verwendeten Bilder und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche dauerhafte Speicherung, Veränderung und Weitergabe ist nicht gestattet und führt bei Zuwiderhandeln zu rechtlichen Konsequenzen.
Angaben zum Bauträger / Initiator des Neubauprojektes:
DDS UG, Hüttenwerkstr. 12-14, 66763 Dillingen
Angaben zum Energieausweis:
Energieausweis in Bearbeitung und wird rechtzeitig bei Fertigstellung jedem Käufer übergeben.
Risikobelehrung
Jede Kapitalanlage und jede Investition in Immobilien unterliegt gewissen Risiken, die nicht auszuschließen sind. Um sie transparent zu informieren erläutern wir Ihnen einige Risiken, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu suggerieren.
Risiko einer verspäteten Fertigstellung
Wie bei jedem Neubau kann es Verzögerungen hinsichtlich der Fertigstellung geben. Dies hätte zur Folge, dass der Pächter die Immobilie erst verspätet übernehmen und nutzen kann. Durch unpünktliche Fertigstellungstermine bzw. verspätete Nutzungsmöglichkeit sind nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen möglich (Einnahmeausfälle, mietvertragsrechtliche Nachteile, Vertragsstrafen, Rücktritt des Mieters o.ä.). Durch die Bestimmungen der MaBV, einer verbraucherschützenden Vorschrift, werden Erwerber allerdings abgesichert. Der Veräußerer hat dem Erwerber bei der ersten Rate nach §650m Abs. 2, Abs. 3 BGB eine Sicherheit in Höhe vom Hundert des vereinbarten Kaufpreises für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel zu leisten. Die Sicherheit kann insbesondere durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Wird diese Bürgschaft nicht gestellt, ist der Erwerber berechtigt von der ersten Abschlagszahlung fünf vom Hundert des Kaufpreises einzubehalten.
Insolvenz des Bauträgers
Die Käufer sind durch die Zahlung nach Baufortschritt durch entsprechende Insolvenzen abgesichert. Bedeutet, dass der Erwerber nie in Vorlage tritt, sondern letztlich nur die Leistung zahlt, die in auch schon bauseitig erbracht wurde. Trotzdem könnten hier natürlich finanzielle Nachteile entstehen. In der Bauphase können sich bereits im Bereich der Anschaffungs- u. Herstellungskosten erhebliche Mehrkosten für die Immobilie ergeben. Diese können z. B. auch durch Insolvenzen von Vertragspartnern oder Streitigkeiten über vertragliche Leistungsinhalte mit Bauunternehmen hervorgerufen werden. Kostenüberschreitungen können erheblich zu nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens und ggf. sogar zur Insolvenz des Bauträgers führen. Der Gesetzgeber hat allerdings auch die bauträgerfinanzierende Bank in der Form mit in die Verantwortung genommen, dass diese bei einer Insolvenz die bereits bezahlten Gelder wieder zurückzahlen muss oder das Eigentum lastenfrei übergibt, so dass die Käufer die Möglichkeit haben das Bauvorhaben zu vollenden.
Mietausfallwagnis
Der Betreiber ist zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet, unabhängig davon, ob die entsprechende Einheit vermietet ist oder leer steht. Dies ist einer der großen Vorteile im Vergleich zu einer klassischen Eigentumswohnung. Eine Insolvenz des Betreibers stellt allerdings bei diesem Immobilientyp ein Risiko dar. Im Fall einer Insolvenz des Mieters/ Betreibers besteht das Risiko eines Totalausfalls. Daher ist die Bonität des Betreibers von entscheidender Bedeutung. Prognostizierte Renditen können anhand verschiedener Methoden und Betrachtungszeiträume errechnet werden und eröffnen so einen Ergebniskorridor. Während der Vermietung kann die fehlende Umlagefähigkeit einzelner Betriebskosten (z.B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklagen und -kosten, Grundsteuer) den prognostizierten Ertrag der Immobilie beeinträchtigen. Auch kann die Umlagefähigkeit einzelner Kosten aufgrund gesetzlicher Änderung nachträglich entfallen. Der Vermieter trägt das Risiko der öffentlich -rechtlichen Zulässigkeit der Nutzung des Mietgegenstands. Erforderliche Baumaßnahmen aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen hat die Vermietergemeinschaft auf eigene Kosten zu erfüllen. Nach Beendigung eines Mietvertrages könnte eine Anschlussvermietung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgen. Auch hieraus können sich wirtschaftliche Nachteile ergeben. Eine Beendigung kann regulär oder vorzeitig durch Ausübung eines außerordentlichen Kündigungsrechts erfolgen.
Mietsicherheiten
Marktübliche Sicherheiten könnten gegenüber dem Vertragspartner/Mieter aufgrund sich verändernder Marktlage nicht durchsetzbar sein oder werden nicht vorgenommen. Dadurch können sich wirtschaftliche Nachteile ergeben. Die Mietsicherheit wird durch die Konzerngarantie des Betreibers gestellt. Im Fall einer Insolvenz besteht das Risiko eines Totalausfalls.
Wertstabilität
Immobilien gelten als krisensichere Sachwerte. Pflegeimmobilien gelten aufgrund der demografischen Entwicklung als zukunftsorientiert. Die Prognose für den Bedarf von Pflegeimmobilien ist sehr positiv, trotzdem natürlich nicht vorhersehbar. Bei einem Verkauf sind Vertriebskosten und potentielle steuerliche Aufwendungen zu bedenken. Auch kann ein Wertverlust eintreten. Wertbestimmende Faktoren können sich ändern: eine Entwertung durch vermehrte Lärm - o. Immissionsbelästigung sowie durch erst später entdeckte Altlasten könnte sich ergeben. Der Standort einer Immobilie kann sich verändern. Ausbleibende bzw. sich verschlechternde Verkehrsanbindungen oder sich verändernde Sozialstrukturen können sich negativ auf die Immobilieninvestition auswirken. Auch eine erwartete positive Entwicklung könnte ausbleiben und somit eine zum Zeitpunkt der Investition noch nicht bekannte Wert- bzw. Ertragsminderung zur Folge haben. Auch können konjunkturelle Schwankungen, staatliche Vorgaben oder steuerliche Entwicklungen die Rendite und den Wert beeinflussen. Die vergleichsweise hohen prognostizierten Renditen sorgen für eine entsprechende Nachfrage. Eine verstärkte Bautätigkeit könnte das Angebot erhöhen und die Kaufpreise relativieren.
Sinken des Lebenshaltungspreisindex
Bei Senkung des Lebenshaltungspreisindexes kann die kalkulierte Miete eine Minderung erfahren und die bisherigen Mieteinnahmen würden nicht mehr erzielt werden. Wenn die Immobilie mit künftigen Mietertragssteigerungen kalkuliert wird, die aufgrund von vertraglich vereinbarten Indexklauseln ermittelt werden, so kann lediglich die Erfahrung der Vergangenheit zur Kalkulation dienen und stellt keine Garantie oder Zusage für die Zukunft dar. Eine Veränderung der Inflationsraten in der Zukunft kann sich somit positiv wie auch negativ auf die Wirtschaftlichkeit, bzw. die Rendite der Immobilie auswirken. Eine geringere Inflationsrate als die kalkulierte Rate kann somit Nachteile in der Wirtschaftlichkeit und Rendite für den Käufer einer Immobilieninvestition ergeben. Die Indexierung der Miete mit 60 % der Indexentwicklung birgt mit zunehmender Dauer des Mietverhältnisses das Risiko einer Differenz zur Marktmiete.
Änderung in der Steuergesetzgebung
Durch Änderungen der Steuergesetzgebung könnten sich steuerliche Gegebenheiten ändern.
Baumängel
Eine Beseitigung von Baumängeln könnte Kosten auslösen. Ebenso könnte ein Wertverlust eintreten. Bei der Abnahme ist auf entsprechende Mängel zu achten. Zudem besteht eine 5-jährige Gewährleistung nach BGB, nachdem der Bauträger entsprechende Mängel in genanntem Zeitraum zu beseitigen hat. Im Exposé werden keine Beurteilungen oder Aussagen zur Qualität der Immobilien (Reparaturanfälligkeit von Materialien, mangelnde Bauqualität, eingeschränkte Widerverkäuflichkeit, geringe Objektrendite etc.) gemacht. Der Käufer ist sich jedoch im Klaren, dass auch hier Risiken bestehen können.
Betreutes Wohnen als Spezialimmobilie
Die Spezialimmobilie Betreutes Wohnen ist kein rechtlich geschützter Begriff. Der jeweilige Nutzungszweck bzw. die Widmung ist maßgebend. Der Käufer kann die Immobilie nicht aufgrund seiner Eigentümerstellung selbst nutzen. Das Recht zur Kündigung wegen Eigenbedarfs besteht nicht.
Eigentümergemeinschaft
Der Käufer wird Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Rechtsverhältnis der Mitglieder untereinander richtet sich unter anderem nach der Teilungserklärung, die dem jeweiligen Kaufinterssenten entsprechend 14 Tage vor Beurkundungstermin zugesandt wird. Als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Käufer zugleich Gesellschafter der Vermietergemeinschaft, die die Immobilie an den Mieter/Betreiber überlässt. Das Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander bedarf noch der abschließenden Ausgestaltung. Voraussichtlich setzen Beschlüsse und Entscheidungen der Vermietergemeinschaft die Einstimmigkeit voraus, was eine Hürde bei der Willensbildung darstellen kann.
Nutzungsänderung
Sollte eine Nutzungsänderung, eine sog. Umwidmung, der Immobile durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen werden, so könnten die bisherigen Pachteinnahmen nicht mehr realisiert werden.
Instandhaltung
Eine Immobilie ist regelmäßig zu pflegen, instand zu halten und instand zu setzen. Die Eigentümergemeinschaft bildet hierfür eine sog. Instandhaltungsrücklage, wobei die genaue Höhe der Rücklage im Ermessen der Eigentümergemeinschaft steht. Sollte diese vernachlässigt, falsch eingeschätzt, nicht gebildet oder zu gering gewählt werden kann ein Reparaturstau entstehen. Notwendige Instandhaltungen könnten dann ggf. aufgrund mangelnder Liquidität nicht oder nicht ausreichend durchgeführt werden oder nur durch eine Sonderumlage und zusätzliche finanzielle Mittel. Dies kann sich auf die Wirtschaftlichkeit bzw. Rendite negativ auswirken. Infolge eines nicht hinreichend geplanten bauteilspezifischen Verschleißes oder Materialfehlern könnten die tatsächlichen Instandhaltungskosten höher als die in der Planung zugrunde gelegten jährlichen Abschreibungen ausfallen. Dadurch kann sich eine Differenz ergeben, die sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Immobilie auswirkt.
Private Finanzierungskosten
Durch Zinsänderungen könnten die Finanzierungskosten steigen. Das Risiko besteht, dass nach der im Kreditvertrag vereinbarten Zeit der Zinsfestschreibung ein höherer Liquiditätsabfluss entsteht als zuvor. Ursprüngliche Finanzierungskalkulationen müssten dann bei einer Anschlussfinanzierung aktualisiert werden. Wird der Fremdkapitalanteil der Immobilieninvestition nicht planmäßig abgebaut, könnte sich aufgrund einer gestiegenen Zinssituation nach der Zinsfestschreibungszeit eine erhöhte Kostensituation für den Käufer ergeben. Die damit verbundenen Mehrkosten können die Rendite der Immobilie mindern.
Weitere Risiken
Naturkatastrophen, Krieg, wirtschaftliche Risiken, auch Brand etc. können Kosten oder Nachteile nach sich ziehen. Ebenso könnten weitere Risiken bestehen, die hier nicht explizit aufgeführt sind. Diese Informationen können eine steuerliche oder rechtliche Beratung nicht ersetzen.
Wichtige Hinweise
Alle Angaben, Darstellungen und Berechnungen auf der Webseite wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit zum Datum der Online-Vermarktung überprüft und dienen einer Vorabinformation. Die Angaben entsprechen dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Entwurfsplanung und beruhen auf den gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die angegebenen Flächen können sich noch geringfügig ändern. Eine Haftung für künftige Veränderungen kann nicht übernommen werden, Irrtümer und Änderungen bleiben somit vorbehalten.
Bei den Illustrationen handelt es sich nicht um Ausstattungsmerkmale der einzelnen Eigentumswohnungen. Die Abbildungen stehen mit dem Bauprojekt in keinem direkten Zusammenhang. Sie begründen in keinem Fall einen Anspruch auf Realisierung. Rechtlich verbindlich und maßgeblich sind insofern ausschließlich nur die Zusagen in der Baubeschreibung und im notariellen Kaufvertrag. Die Visualisierungen sind unverbindlich. Eventuell auf den Internetseiten enthaltene Illustrationen und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge, Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als wesentliche Elemente im Sinne einer Baubeschreibung.
Die Wohnungen gleichen im Wesentlichen den Grundrissen der hier abgebildeten Ansichten. Die Grundrisse sind nicht maßstabsgetreu dargestellt, die Raumgrößen sind beispielhaft angegeben und können variieren. Die in der Illustration gezeigten Einrichtungsgegenstände dienen nur der Darstellung und sind nicht im Kaufpreis enthalten. Zeichnungen stehen unter dem Vorbehalt aller Genehmigungen und Auflagen der zuständigen. Die Angaben zum Objekt stammen vom Verkäufer, wurden unge-prüft übernommen und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Insbesondere wurden Angaben der Wohnflächen etc. nicht überprüft. Die Grundrisse sind nicht zur Maßabnahme geeignet.
Die Hinweise auf dieser Webseite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gültigkeit erlangen ausschließlich die notariell beurkundeten Verträge, die den Käufern inkl. Teilungserklärung bzw. Grundlagenurkunde den rechtlichen Vorgaben entsprechend rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Die auf den Interentseiten genannten Namen dienen der Informationsbildung und sollen nicht einer Vertrauensbildung der Kaufinteressenten oder Käufer dienen bzw. diesen Eindruck erwecken.
Die Angaben entsprechen dem Planungsstand vom Februar 2022. Es handelt sich um eine Projektierung.